Einbruchsversuch: Wer beseitigt die Schäden?
Für viele Eigentümer und Mieter ist es gleichermaßen ein echter Alptraum: die Tür ist aufgebrochen, Fenster durchschlagen und man wird sich langsam bewusst, dass in das eigene Zuhause eingebrochen wurde. Mit dieser Situation ist nicht nur ein enormer psychischer Stress verbunden, auch müssen unmittelbar alle notwendigen Maßnahmen, beispielsweise das Hinzurufen der Polizei, vollzogen werden.
Was nach dem Einbruch oder dem Versuch davon bleibt, sind Schäden am Objekt – beispielsweise eben kaputte Fenster oder Türen. Dann dreht sich die Frage darum, wer die Kosten für deren Reparatur zu tragen hat.
Der Vermieter unterliegt einer Instandhaltungspflicht
Durch den Gesetzgeber wird die Frage nach der Kostenübernahme relativ eindeutig geregelt, denn Vermieter unterliegen in Deutschland einer Instandhaltungspflicht, die auch bei Einbruchsversuchen und deren hinterlassenen Spuren greift.
Dennoch gilt es natürlich auch hier Nuancen zu berücksichtigen, denn Versicherer müssen keinesfalls pauschal alle möglichen Schäden tragen, die mit dem Einbruchsversuch oder sogar einem konkreten Einbruch entstanden sind.
In erster Linie garantiert die Instandhaltungspflicht, dass der Vermieter beispielsweise sofort die beschädigten Fenster oder Türen durch einen Fachmann reparieren lassen muss.
Als erfahrener und regional ansässiger Schlüsseldienst Krefeld wären wir Ihnen und Ihrem Vermieter hier der erste Ansprechpartner, um Schäden zu reparieren und das Objekt wieder sicher zu machen.
Die unmittelbare professionelle Hilfe unterstützt Sie in dieser stressigen und belastenden Situation – dafür sorgen unsere kompetenten Mitarbeiter, die sich auch mit Einbruchsspuren und der Reparatur einzelner Objekte bestens auskennen.
Vermieter müssen also folglich die Kosten für die Reparatur tragen und diese unmittelbar veranlassen, indem ein Fachmann beauftragt wird.
Natürlich besteht für die Vermieter die Option, die Kosten dafür auf den Einbrecher, der den Schaden verursacht hat, zu übertragen. Das gelingt jedoch nur, wenn dieser auch ausfindig gemacht und gefasst wird.
Bis dahin müssen dennoch alle Maßnahmen zur Reparatur und Sicherung veranlasst werden. Wird der Einbrecher nie gefasst, bleibt der Vermieter auf den Kosten „sitzen“. Finanzielle Unterstützung wird dann nur durch etwaige Versicherungen garantiert, welche Vermieter für ihr vermietetes Objekt abschließen können.
Vermieter haben in dieser Situation beispielsweise die Möglichkeit einer Wohngebäudeversicherung. Diese muss aber nicht zwingend Schäden bei Einbrüchen übernehmen, weshalb sich oftmals eher eine Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung als weitere Option empfiehlt.
Weiterhin bestehen Vermieter daher auch auf Hausratversicherungen beim Mieter. Diese trägt einige Kosten, die anderenfalls der Vermieter übernehmen müsste – zum Beispiel aufgebrochene Fenster. Die Hausratversicherung übernimmt für derartige Fenster und Türen zwar die Kosten, trägt zugleich aber nur die, die tatsächlich den Wohnraum umfassen. Deshalb sind beispielsweise Fenster im Keller meist nicht inbegriffen.
Schäden daran müssen in diesem Fall erneut durch den Fachmann beseitigt werden, die Kosten fallen in alle Regel in die Hände des Vermieters.
Kosten für die Beseitigung der Schäden tragen fast immer der Vermieter
Einbruchversuch: Wer beseitigt die Schäden?
Kurzum lässt sich diese Frage wie folgt beantworten: der vertrauensvolle Fachmann!
Einbruchsspuren müssen zuerst einmal natürlich angezeigt und der Polizei dargelegt werden. Die Beseitigung an sich gehört aber nicht in die Hände eines Laien, sondern muss durch einen erfahrenen Fachmann wie unseren Schlüsseldienst vollzogen werden.
Anderenfalls würde sich langfristig ein weiteres Sicherheitsrisiko ergeben. Während der Fachmann also die Schäden beseitigt, wird die Rechnung zumeist vom Vermieter getragen, unter Umständen anteilig durch eine Police des Mieters.
Wie Gerichtsurteile aus Deutschland belegen, sollten sich Vermieter aber auch hier pauschal auf die Versicherungen ihres Mieters verlassen.
So hat beispielsweise das AG Köln im Urteil 221 C 376/97, WM 1998, S.596 entschieden, dass Vermieter immer die Schäden der Terrassentür begleichen müssen, selbst wenn der Mieter dafür finanziellen Ersatz über seine Hausratversicherung erhalten hat.
Aufrüstungen zur Sicherheit
Möchten Vermieter das Objekt gegen Einbrüche schützen, beispielsweise wenn schon eine Historie vorliegt oder viele Einbrüche in der Gegend stattfinden, darf das als Modernisierungsmaßnahme auch auf die Miete umgelegt werden.
Darunter fallen beispielsweise Sicherheitsschlösser vom Fachmann, Vergitterungen, Rollläden oder Gegensprechanlagen. Mehr zum Thema finden Sie hier: Einbruchschutz Krefeld.
Als erfahrener Schlüsseldienst und Experte in Krefeld können wir Ihnen auch auf diesem Gebiet behilflich sein, wenn Sie ein vermietetes Objekt nachhaltig modernisieren und damit gegen künftige Einbrüche schützen möchten.
Einen Anteil dieser Umbaukosten können Sie als Modernisierungsmaßnahme geltend machen, bei uns erhalten Sie zudem ein breitgefächertes Spektrum zahlreicher verschiedener Optionen.
Wir sind Ihr starker Partner wenn es um Türen, Fenster und Co geht. Als erfahrener Schlüsseldienst Krefeld bieten wir unseren geschätzten Kunden jederzeit schnell Hilfe, sowohl bei der Prävention als auch wenn eine Notsituation vorliegt.
Wir definieren uns durch unser bestens geschultes, erfahrenes und kompetentes Team, welches Ihrer Zufriedenheit jederzeit höchste Beachtung schenkt. Zugleich können Sie sich bei der Beauftragung von unserem Schlüsseldienst auf sehr kurze Anfahrtswege verlassen, da wir in der Region tätig sind und auch hier unseren Firmensitz unterhalten.
Transparente und faire Preise garantieren Ihnen auch in der Notsituation eine wirtschaftliche Lösung.
Haben Sie noch weitere Fragen, benötigen schnelle Hilfe nach einem Einbruch oder Einbruchsversuch oder möchten sich für die Zukunft entsprechend absichern?
Gern beraten wir Sie umfassend über Ihre Optionen. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf!
Schreibe einen Kommentar